Cybersicherheit – Die Pflichten des Aufsichtsrats
Die vom europäischen Gesetzgeber in den letzten Jahren auf den Weg gebrachte Regulation zur Stärkung der Cybersicherheit (DORA, NIS-2, CRA u.a.) verlangt nicht nur von KRITIS-Unternehmen umfangreiche Schritte zum Implementierung dieser Gesetzgebung. Der Katalog an Handlungspflichten und zu treffenden Maßnahmen reicht von der Etablierung angemessener Risikomanagement‑ und Governance‑Strukturen, der Dokumentation und Nachweisführung, der Einhaltung von Meldepflichten bis hin zur Absicherung bestimmter Pflichten in Verträgen mit Anforderungen an externe IT-Dienstleister und der Schulung der Unternehmensleitung. Cybersicherheit ist dabei nach dem gesetzgeberischen Willen zur Chefsache im Unternehmen geworden. Für den Aufsichtsrat bedeutet dies, dass er eigene Kompetenz zur Cybersicherheit aufbauen muss, um seine Kontrollfunktion ausfüllen zu können. Die Cybersicherheitsstrategie des Unternehmens, Maßnahmen und Risiken gilt zu bewerten.
Das Ask me Anything beleuchtet die Bedeutung der Cybersicherheits-Regulation für Aufsichtsräte und zeigt die Mitverantwortung von Aufsichtsräten für die Cyber-Resilienz des Unternehmens und die von ihnen geforderten Maßnahmen auf. Diese Themen erörtert Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Marco Müller-ter Jung, Partner bei der Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft in einer weiteren Ausgabe unseres beliebten virtuellen Mittagssnacks.
Die Moderation übernimmt fea-Vorstand Oliver Seidl.
Unsere Referenten
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Marco Müller-ter Jung Partner | IT/IP, Datenschutz, Digitale Innovation Legal Grant Thornton
Unser herzlicher Dank geht an fea-Förderer
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